KI-Avatare und geklonte Stimmen im Firmenvideo — was du vorher klären musst

Halbtransparentes Gesichtsprofil aus Glas, von bernsteinfarbenen Linien durchzogen

Kurz gesagt: Ein Avatar, der deine Produkte erklärt, kostet heute weniger als ein Drehtag. Zwei Dinge sind dabei zu klären, und nur eines davon steht im AI Act: die Kennzeichnung — und die Rechte an dem Gesicht und der Stimme, die du verwendest.

Wann ist es ein Deepfake im Sinne des Gesetzes?

Gemeint sind Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlich für authentisch gehalten werden könnten. Ein sichtbar gezeichneter Comic-Avatar fällt nicht darunter. Ein fotorealistischer Mensch, der in deiner Werkstatt zu stehen scheint, sehr wohl. Für künstlerische, kreative, satirische und fiktionale Werke sieht das Gesetz Erleichterungen vor — ein Erklärvideo über deine Dienstleistung ist keines davon.

Was die Offenlegung leisten muss

Sie muss klar und unterscheidbar sein und spätestens bei der ersten Darstellung erfolgen. Praktisch heißt das: nicht am Ende des Abspanns, nicht nur in der Beschreibung, nicht nur im Plattform-Label. Unsere Umsetzungsempfehlung:

  • Texteinblendung in den ersten zwei Sekunden, groß genug fürs Handy.
  • Dezenter Dauerhinweis in einer Ecke über die Laufzeit — wichtig, weil viele Zuschauer mitten hineinspringen.
  • Hinweis in Bildunterschrift und Videobeschreibung.
  • Plattform-Kennzeichnung zusätzlich setzen.

Der Teil, den der AI Act gar nicht regelt

Wenn du eine reale Person nachbildest — ihr Gesicht, ihre Stimme, ihre Art zu sprechen —, greifen Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild. Das gilt völlig unabhängig davon, ob du sauber kennzeichnest. Nötig ist eine schriftliche Einwilligung, die klärt:

  • wofür das Double verwendet werden darf und wofür nicht,
  • über welchen Zeitraum,
  • auf welchen Kanälen,
  • was passiert, wenn die Person das Unternehmen verlässt,
  • ob und wie die Einwilligung widerrufen werden kann.

Der letzte Punkt wird regelmäßig vergessen und ist der teuerste: Ein Mitarbeiter kündigt, und sein digitales Double moderiert weiter die Startseite. Wer das nicht vorher geregelt hat, dreht neu.

Stimmklone: derselbe Gedanke, schärfer

Bei Stimmen ist die Erkennbarkeit für Kunden noch geringer und die Verwechslungsgefahr höher — gerade am Telefon. Wer eine geklonte Stimme in der Telefonanlage einsetzt, sollte den Hinweis in die Ansage legen und nicht darauf hoffen, dass es schon jemand merkt.

Wo wir Kunden abraten

  1. Kundenstimmen und Testimonials. Eine erfundene zufriedene Kundin ist auch mit Kennzeichnung keine gute Idee — und ohne ist es schlicht irreführende Werbung.
  2. Fachliche Autorität. Ein Avatar, der medizinische, rechtliche oder finanzielle Empfehlungen ausspricht, überträgt Vertrauen auf etwas, das keine Verantwortung tragen kann.
  3. Der Chef, der nie im Bild war. Wenn die Geschäftsführung sonst nirgends auftaucht, wirkt ihr plötzliches digitales Debüt unfreiwillig komisch.

Wofür es dagegen gut funktioniert

Wiederkehrende, sachliche Formate: Produkterklärungen, Ablaufbeschreibungen, mehrsprachige Versionen eines bestehenden Videos, Schulungsinhalte. Überall dort, wo niemand glauben muss, eine bestimmte Person habe das persönlich gesagt, ist der Nutzen groß und das Risiko klein.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deines konkreten Falls wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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Häufige Fragen

Wann gilt ein KI-Video als Deepfake im Sinne des Gesetzes?

Wenn es reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellt. Dann verlangt Artikel 50 eine Offenlegung, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.

Brauche ich eine Einwilligung für Gesicht und Stimme?

Ja. Persönlichkeitsrecht und Recht am eigenen Bild gelten unabhängig vom AI Act. Für geklonte Stimmen gilt dasselbe — die Stimme ist ein persönliches Merkmal.

Reicht eine mündliche Zusage der abgebildeten Person?

Nein. Die Einwilligung sollte schriftlich vorliegen und Umfang, Dauer, Kanäle und Verwendungszweck benennen — gerade weil ein Avatar später für Inhalte genutzt werden kann, die bei der Aufnahme noch niemand kannte.

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Quellen

Über den Autor

Manono Liebermann

Inhaber der B12 MEDIA in Fürth. Baut seit 2020 mit seinem Team Websites, Onlineshops und Markenauftritte für Unternehmen in Nürnberg, Fürth und Erlangen — Strategie, Content aus dem eigenen Ton- und Fotostudio und Technik aus einer Hand.

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