Kurz gesagt: Kennzeichnung scheitert selten am Willen und fast immer an der Formulierung. Hier sind neun Fälle mit Text, den du übernehmen kannst. Ergänzend zu unserem Beitrag über KI-Bilder im Marketing, der die grundsätzliche Frage behandelt.
1. Chatbot auf der Website
Hallo! Du schreibst hier mit einem KI-Assistenten von [Firma], nicht mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. Wenn du lieber persönlich sprichst: [Telefon].
Dazu dauerhaft im Fensterkopf: KI-Assistent.
2. Telefon- oder Sprachassistent
Guten Tag, Sie sprechen mit dem automatischen Sprachassistenten von [Firma]. Für ein persönliches Gespräch sagen Sie jederzeit „Mitarbeiter“.
3. KI-Bild auf der Website
Direkt an der Bildunterschrift, nicht irgendwo im Impressum:
Symbolbild, mit KI erstellt.
Wenn das Bild eine reale Situation im Betrieb suggeriert, deutlicher:
Diese Darstellung wurde mit KI erzeugt und zeigt keine tatsächliche Aufnahme in unserem Betrieb.
4. Social-Media-Beitrag mit KI-Bild
Erste Zeile der Bildunterschrift, vor dem Umbruch:
🤖 Mit KI erstellt. — Neue Öffnungszeiten ab September: …
Bei realistisch wirkenden Motiven zusätzlich ein kleiner Textbalken im Bild. Und den Schalter der Plattform setzen — warum der allein nicht reicht, steht in unserem Beitrag zum Instagram-Label.
5. Video mit KI-Avatar oder geklonter Stimme
- Einblendung in den ersten zwei Sekunden, gut lesbar: „Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte.“
- Dauerhafter kleiner Hinweis in einer Ecke über die gesamte Laufzeit.
- Hinweis in Bildunterschrift und Videobeschreibung.
- Plattform-Label zusätzlich setzen.
- Wird eine reale Person nachgebildet: schriftliche Einwilligung einholen und ablegen. Das Persönlichkeitsrecht gilt unabhängig vom AI Act.
6. Blogbeitrag mit KI-Unterstützung
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells erstellt und vor Veröffentlichung von [Name], [Funktion], redaktionell geprüft und verantwortet.
Der Verantwortliche muss existieren und die Prüfung muss stattgefunden haben. Genau daran hängt die Ausnahme in Artikel 50 Absatz 4 Satz 2.
7. Newsletter mit KI-Motiven
Bildmotive dieser Ausgabe wurden teilweise mit KI erzeugt.
In die Fußzeile, dort, wo auch Abmeldelink und Impressum stehen.
8. Stellenanzeige mit KI-Bild
Hier lautet die Empfehlung nicht „so kennzeichnest du“, sondern: lass es. Wer Teamfotos generiert, verkauft Bewerbern eine Firma, die es so nicht gibt. Der Vertrauensschaden am ersten Arbeitstag ist teurer als jedes Bußgeld — und die Fotos, die es braucht, sind an einem Vormittag gemacht.
9. Transparenzseite (freiwillig, aber klug)
Eine eigene Unterseite „KI-Einsatz bei uns“: welche Systeme im Einsatz sind, wofür, wer verantwortlich ist, wie man einen Menschen erreicht. Verlinkt aus Impressum und Datenschutzerklärung. Das macht aus einer Pflicht ein Vertrauenssignal — und beantwortet die Frage, bevor sie jemand stellt.
Ein Wort zur Verhältnismäßigkeit
Nicht jeder Einsatz von KI muss angekündigt werden. Rechtschreibprüfung, Bildfreisteller, Untertitel-Automatik, Übersetzungshilfe — dabei entsteht kein Inhalt, der jemanden über die Wirklichkeit täuscht. Die Pflichten setzen dort an, wo Menschen den Unterschied nicht erkennen können. Wer das im Kopf behält, kennzeichnet weder zu viel noch zu wenig.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deines konkreten Falls wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
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Häufige Fragen
Wie kennzeichne ich einen Chatbot richtig?
Direkt beim ersten Kontakt, in der Begrüßung, gut lesbar. Ein Hinweis in den AGB oder im Impressum erfüllt die Anforderung nicht, weil die Information dort nicht ankommt, wo die Interaktion stattfindet.
Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?
Kennzeichnungspflichtig sind vor allem täuschend echte Darstellungen realer Personen, Orte oder Ereignisse. Klar als Illustration erkennbare Bilder fallen in der Regel nicht darunter — im Zweifel kennzeichnen, es kostet nichts.
Wo gehört der Hinweis hin?
Dorthin, wo der Inhalt wahrgenommen wird: am Bild, im Beitragstext, im Video sichtbar eingeblendet, im Newsletter beim betreffenden Element. Eine Transparenzseite ersetzt das nicht, ergänzt es aber sinnvoll.
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