Seit dem 2. August: Dein Chatbot muss sagen, dass er ein Chatbot ist

Sprechblase aus Rauchglas mit einem bernsteinfarbenen Schaltkreismuster darin

Kurz gesagt: Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Die wichtigste in der Praxis: Wer mit einem KI-System interagiert, muss das wissen. Für Bestandssysteme läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Wen es trifft

Praktisch jedes Unternehmen, das nach außen sichtbar generative KI einsetzt — unabhängig von Branche und Größe. Der Website-Chatbot. Der Terminassistent. Der Telefon-Sprachassistent. Der Assistent im Kundenkonto. Größe ist hier kein Kriterium, anders als beim BFSG.

Was genau verlangt wird

Artikel 50 Absatz 1 verlangt, dass Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden — es sei denn, es ist aus dem Zusammenhang offensichtlich. Auf „offensichtlich“ sollte sich niemand verlassen, der seinem Bot einen menschlichen Vornamen und ein Porträtfoto gegeben hat. Genau dann ist es nämlich das Gegenteil von offensichtlich.

Textbausteine, die du übernehmen kannst

Chatbot, erste Nachricht, bevor der Nutzer etwas schreibt:

Hallo! Du schreibst hier mit einem KI-Assistenten von [Firma], nicht mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. Ich helfe bei Fragen zu Öffnungszeiten, Leistungen und Terminen. Wenn du lieber persönlich sprichst: [Telefonnummer] oder [Kontaktseite].

Zusätzlich gehört ein dauerhaft sichtbarer Hinweis in den Kopf des Chatfensters — schlicht „KI-Assistent“. Er muss auch dann noch sichtbar sein, wenn jemand zwanzig Nachrichten weiter unten ist.

Telefon- oder Sprachassistent:

Guten Tag, Sie sprechen mit dem automatischen Sprachassistenten von [Firma]. Für ein persönliches Gespräch sagen Sie jederzeit „Mitarbeiter“.

Der Ausweg zum Menschen ist keine gesetzliche Pflicht aus diesem Absatz, aber er ist der Unterschied zwischen einem Assistenten und einer Mauer.

Die vier Pflichten, die ständig verwechselt werden

Artikel 50 enthält mehrere Regelungen, die unterschiedliche Rollen betreffen:

  • Absatz 1 — Systeme mit direktem Personenkontakt: informieren, dass es KI ist. Betrifft dich als Betreiber.
  • Absatz 2 — maschinenlesbare Markierung erzeugter Inhalte durch Metadaten oder Wasserzeichen. Betrifft die Anbieter der Systeme, also die Hersteller der Werkzeuge, nicht dich als Anwender.
  • Absatz 4 Satz 1 — Deepfakes offenlegen. Betrifft dich, sobald du solche Inhalte erzeugst und verwendest.
  • Absatz 4 Satz 2 — KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse offenlegen, mit Ausnahme bei menschlicher redaktioneller Prüfung.

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil viele Anbieter behaupten, ihr Werkzeug erledige die Kennzeichnung. Es erledigt Absatz 2 — deine Pflichten aus Absatz 1 und 4 erledigt es nicht.

Was bis zum 2. Dezember erledigt sein sollte

  1. Inventur: Welche KI-Systeme laufen bei dir nach außen sichtbar? Meist sind es mehr als gedacht, weil einzelne Abteilungen eigene Werkzeuge eingeführt haben.
  2. Rollenklärung je System: Bist du Anbieter oder Betreiber? Danach richtet sich, was zu tun ist.
  3. Hinweise einbauen — Begrüßung, Fensterkopf, Ansage.
  4. Festhalten, wer verantwortlich ist. Das brauchst du für die Textpflichten ohnehin.

Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deines konkreten Falls wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.

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Häufige Fragen

Seit wann muss ein Chatbot sagen, dass er ein Chatbot ist?

Seit dem 2. August 2026. Artikel 50 Absatz 1 des EU AI Act verlangt, dass Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden — es sei denn, es ist aus dem Zusammenhang offensichtlich.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen?

Bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Anders als beim BFSG gibt es keine Ausnahme für kleine Unternehmen — die Größe des Betriebs ist kein Kriterium.

Gibt es eine Übergangsfrist?

Für die Kennzeichnungs- und Erkennbarkeitspflicht bei generativen Systemen, die bereits auf dem Markt waren, läuft eine Frist bis zum 2. Dezember 2026. Die übrigen Pflichten gelten seit dem 2. August 2026 unmittelbar.

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Quellen

Über den Autor

Manono Liebermann

Inhaber der B12 MEDIA in Fürth. Baut seit 2020 mit seinem Team Websites, Onlineshops und Markenauftritte für Unternehmen in Nürnberg, Fürth und Erlangen — Strategie, Content aus dem eigenen Ton- und Fotostudio und Technik aus einer Hand.

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