Kurz gesagt: Die Textpflicht im AI Act ist enger gefasst, als viele befürchten — und ihre Ausnahme hängt an einer Bedingung, die man aktiv herstellen muss. Wer sauber arbeitet, muss wenig kennzeichnen. Wer automatisiert veröffentlicht, muss.
Was im Gesetz steht
Artikel 50 Absatz 4 Satz 2 betrifft KI-erzeugte oder -bearbeitete Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Für diese gilt eine Offenlegungspflicht — es sei denn, die Inhalte wurden einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung.
Der Punkt, an dem es unklar wird
Ob eine Produktseite, ein Leistungstext oder ein Ratgeberbeitrag über die eigene Branche als „Angelegenheit von öffentlichem Interesse“ gilt, ist nicht abschließend geklärt. Die Auslegungen gehen auseinander. Wir halten es für unredlich, hier Sicherheit zu behaupten, die es nicht gibt — und für vernünftig, sich nicht auf die enge Lesart zu verlassen. Der Aufwand für die sichere Variante ist ohnehin gering.
Die Ausnahme muss man sich verdienen
Redaktionelle Kontrolle ist kein Zustand, sondern ein Vorgang. Damit die Ausnahme trägt, braucht es drei Dinge:
- Einen Menschen, der den Text tatsächlich liest und ändern kann und darf.
- Eine benannte Verantwortung — mit Namen und Funktion, nicht „das Team“.
- Eine Spur, dass es passiert ist: Freigabevermerk, Versionsstand, Datum. Nichts Bürokratisches, aber etwas, das im Zweifel existiert.
Ein Freigabeklick ohne Lesen erfüllt den Zweck der Vorschrift nicht — und fällt spätestens dann auf, wenn der Text einen Fehler enthält, den niemand bemerkt hat.
Wann wir zur Kennzeichnung raten
- Automatisch erzeugte und ohne Durchsicht veröffentlichte Inhalte — Produktbeschreibungen in großer Zahl, generierte Ortsseiten, automatische Zusammenfassungen.
- Texte, die als Fachbeitrag oder Ratgeber auftreten und Entscheidungen beeinflussen sollen.
- Alles, was nach Nachricht, Studie oder Erfahrungsbericht aussieht.
Wann eine Kennzeichnung überflüssig ist
Wenn KI nur beim Schreiben geholfen hat — Gliederung, Umformulierung, Rechtschreibung, Übersetzung — und ein Mensch den Text verantwortet, entsteht kein Inhalt, der jemanden über seine Herkunft täuscht. Dieser Beitrag hier ist ein gutes Beispiel: Recherche und Formulierung mit Werkzeugunterstützung, geprüft und verantwortet von einem Menschen, dessen Name im Impressum steht.
Die Formulierung, wenn du sie brauchst
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung eines KI-Sprachmodells erstellt und vor Veröffentlichung von [Name], [Funktion], redaktionell geprüft und verantwortet.
Und der Nebeneffekt, den kaum jemand mitdenkt
Suchmaschinen und KI-Antwortsysteme bevorzugen Inhalte, hinter denen erkennbar jemand steht: mit Namen, Erfahrung, Belegen. Ein sauberer Redaktionsprozess ist deshalb nicht nur die Voraussetzung für die Ausnahme im AI Act, sondern auch der Grund, warum deine Texte überhaupt zitiert werden. Zwei Fliegen, eine Klappe.
Dieser Beitrag gibt den Stand vom August 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deines konkreten Falls wende dich an eine Anwältin oder einen Anwalt.
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Häufige Fragen
Muss ich KI-Texte im Blog kennzeichnen?
Artikel 50 Absatz 4 Satz 2 betrifft KI-erzeugte oder -bearbeitete Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Reine Produkt- und Leistungstexte fallen in der Regel nicht darunter.
Welche Ausnahme gibt es?
Die Pflicht entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlag und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Wie belege ich die redaktionelle Prüfung?
Über einen nachvollziehbaren Prozess: eine benannte verantwortliche Person, eine dokumentierte Prüfung der Aussagen und Quellenangaben im Text. Das ist zugleich der Grund, warum solche Texte überhaupt zitiert werden.
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