KI-Bilder im Marketing: Was du kennzeichnen musst — und was einfach nur peinlich wird

Malerpalette und Pinsel aus Rauchglas, aus dem ein Band goldener Pixel ein halbfertiges Porträt formt

Kurz gesagt: KI-generierte Bilder sind aus dem Marketing-Alltag nicht mehr wegzudenken — vom Blogbild bis zur Kampagnen-Illustration. Rechtlich ist dabei weniger verboten, als viele denken, aber mehr zu beachten, als die meisten tun. Und neben dem Recht gibt es eine zweite Ebene, die mindestens so wichtig ist: Glaubwürdigkeit.

Was die KI-Verordnung tatsächlich verlangt

Die EU-KI-Verordnung verlangt Transparenz vor allem dort, wo Verwechslungsgefahr mit der Realität besteht: Deepfakes — also KI-Bilder oder -Videos, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen — müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Eine erkennbar künstlerische Illustration für deinen Blogartikel fällt nicht darunter. Die Details und was seit wann gilt, haben wir in unserem Artikel zum EU AI Act aufgeschrieben.

Die Fallstricke abseits der KI-Verordnung

  • Personen: KI-Bilder, die realen Menschen ähneln, verletzen schnell Persönlichkeitsrechte — auch ohne Absicht. Finger weg von „im Stil von Person X“.
  • Marken und Produkte: Erkennbare Logos oder Designs Dritter in generierten Bildern bleiben Markenrecht — die KI ist keine Ausrede.
  • Produktfotos: Wer ein KI-„Foto“ seines Produkts zeigt, das so nicht existiert, bewegt sich Richtung Irreführung. Für echte Produkte: echte Fotos.

Die Glaubwürdigkeits-Frage

Menschen erkennen generische KI-Optik inzwischen sofort — die immer gleichen glatten Gesichter, das seltsame Licht, die sechs Finger. Wer sein Team, sein Restaurant oder sein Handwerk mit KI-Stockbildern zeigt, sendet ein Signal: Hier war echtes Material nicht vorhanden oder nicht wichtig. Unsere Faustregel: KI für Illustration und Konzept, echte Fotos für alles, was dich und deine Arbeit zeigt. Ein Symbolbild zum Blogartikel darf generiert sein. Das Teamfoto nicht.

Praktisch: So gehst du sauber damit um

Leg für dein Unternehmen drei Dinge fest: wofür KI-Bilder okay sind und wofür nicht, wie ihr kennzeichnet (im Zweifel ein schlichter Hinweis in der Bildunterschrift), und wer freigibt. Damit bist du schneller als jede Einzelfall-Diskussion — und konsistent nach außen.

Du willst das nicht selbst bauen? Wir übernehmen das — von der Analyse bis zur Umsetzung. Meld dich bei uns, wir schauen gemeinsam auf deine Seite.

Über den Autor

Manono Liebermann

Inhaber der B12 MEDIA in Fürth. Baut seit 2020 mit seinem Team Websites, Onlineshops und Markenauftritte für Unternehmen in Nürnberg, Fürth und Erlangen — Strategie, Content aus dem eigenen Ton- und Fotostudio und Technik aus einer Hand.

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